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Mitgliederlogo

Für Sie als Vollmitglied des DGH e.V. gibt es das Mitgliederlogo, das entsprechend werbemäßig nur auf Ihrer persönlichen Homepage verwendet werden darf. Es soll die gegenseitige Verbundenheit zeigen und stärken, sowie dem Charakter der gelebten Gemeinschaft entsprechen und sie fördern.

Dieses Mitgliederlogo erhalten Sie als Vollmitglied kostenlos nur als Download. Es kann nicht als eigenständige Datei zur Verfügung gestellt oder über die Geschäftsstelle bezogen werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass Sie das Logo, bei Einsatz auf Ihrer Homepage, mit der Homepage des DGH e.V. verlinken müssen. Das offizielle Vereinslogo des DGH e.V. darf dabei auch weiterhin nur von Vorstandsmitgliedern im Rahmen Ihrer Vorstandstätigkeit verwendet werden.

Die Regelungen bezüglich der Nutzung des Mitgliederlogos ist Bestandteil des Verhaltenskodex des DGH e.V. Die entsprechende Passage daraus lautet:

VI. Logo des DGH e.V.
Das speziell für Vollmitglieder im DGH e.V. entwickelte Logo des DGH e.V. („Mitgliederlogo“) darf unter Beachtung der Vorgaben werbemäßig verwendet werden. Das offizielle Logo des DGH e. V. darf nur von Vorstandsmitgliedern im Rahmen Ihrer Vorstandstätigkeit, und somit nicht werbend, verwendet werden.

Das nur durch Download zu erhaltende „Mitgliederlogo“ darf ausschließlich auf der eigenen Homepage des Heilers verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die Logogröße wird technisch soweit beschränkt, dass keine übertriebene Darstellung auf der Homepage möglich ist. Der Heiler verpflichtet sich, dass „Mitgliederlogo“ mit der Startseite der Homepage des DGH e. V. zu verlinken. Eine Verwendung des „Mitgliederlogos“ außerhalb der eigenen Homepage, sowohl in elektronischer wie auch in drucktechnischer Form, ist unzulässig.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft des Heilers im DGH e. V. endet zeitgleich die Verwendungsbefugnis des „Mitgliederlogos“ auf der Homepage des Mitglieds. Das „Mitgliederlogo“ ist dann unverzüglich von der Homepage zu entfernen.
 

Hinweise zur Verlinkung:

Erstellung Ihre Homepage durch einen externen Dienstleister

  • Laden Sie sich das Mitgliederlogo, wie im weiteren Verlauf beschrieben, herunter.
  • Leiten Sie die heruntergeladene Datei an Ihren Dienstleister weiter. Weisen Sie darauf hin, dass das Mitgliederlogo mit einem Link auf die Homepage des DGH e.V. (https://www.dgh-ev.de) zu versehen ist.

Selbst erstellte Homepage im gehosteten Baukastensystem
(da es je nach Anbieter verschiedene Vorgehensweisen bei der Erstellung von Webseiten per Baukastensystem gibt, ist diese hier nur exemplarisch zu verstehen)

  • Laden Sie sich das Mitgliederlogo, wie im weiteren Verlauf beschrieben, herunter.
  • Starten Sie die Homepage- bzw. Webdesignsoftware Ihrer Homepage und wechseln Sie zu der Seite und an die Stelle, an der Sie das Mitgliederlogo plazieren möchten.
    Je nach Software öffnen Sie an der zu plazierenden Stelle ein „Eingabefeld“ und laden Sie Datei des Mitgliederlogos von Ihrem PC/Laptop entsprechen hoch.
    Passen Sie anschließend die Größe an.
    Bei den meisten Softwareprogrammen können Sie dann mit dem Mauszeiger auf das Mitgliederlogo fahren und mit einem Klick auf die rechte Maustaste ein entsprechendes Menü öffnen.
    Klicken Sie auf den Button „Link“ (Anzeigebild:   oder   oder  ).
    Fügen Sie dann die Adresse https://www.dgh-ev.de ein und speichern Sie die Eingabe ab.
     

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